INFOS für 2025

Anreise

Direkt am Festivalgelände (am Rheinhallengelände) befinden sich ausreichend öffentliche Parkplätze. Diese sind gebührenfrei für euch nutzbar.

Haltet euch bitte an die ausgewiesenen Verkehrswege und leistet dem Personal vor Ort folge. Sie werden euch  zum Festivalgelände leiten.



Google-Maps-Adresse:

Rheinhalle Ketsch
Im Bruch
68775 Ketsch

Camping

Da wir dieses Jahr nochmals ein 1-Tages-Festival veranstalten, gibt es keine offizielle Campingmöglichkeit. 
Falls ihr die Möglichkeit habt, im Auto/Camper zu übernachten, werden wir eine Zone einrichten, wo ihr mobil übernachten könnt. 

Wir bitten hierfür um rechtzeitige Kontaktaufnahme per Mail: info@exopenair.de

Jugendschutz

Beim Ex-Festival wird es verschiedene Einlassbändchen geben: unter 16 Jahren, unter 18 Jahren und über 18 Jahren. Am Einlass und Getränkeverkauf werden wir ggf. euer Alter kontrollieren. Wir unterliegen den Jugendschutzbestimmungen und werden diese einhalten.

- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit Begleitperson und ausgefüllter Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) teilnehmen.

- Eintritt unter 14 Jahren wird nur in Begleitung eines Elternteils gewährt. Eltern haften für ihre Kinder vollumfänglich.

Generell gilt: ZUTRITT AB 6 JAHREN

Das Formular und die Erklärungen zur Erziehungsbeauftragung findet ihr HIER.
Infos zum Jugendschutzgesetz findet ihr HIER.

Abendkasse und Wiedereinlass

Der Tickettausch und die Kasse befindet sich direkt am Eingang zum Festivalgelände.

ACHTUNG
ÖFFNUNGSZEITEN TICKETTAUSCH UND KASSE: 14:30 Uhr - 20:00 Uhr

Wenn wir im Voraus nicht ausverkauft sein sollten, wird es auch dieses Jahr wieder eine Abendkasse geben. Weitere Infos folgen.
Voraussichtlicher Eintrittspreis an der Abendkasse: 50,- €

Grundsätzlich wird es in diesem Jahr keinen Wiedereinlass geben. Wiedereinlass ist nur aus wichtigem Grund und in Absprache mit dem Sicherheitspersonal möglich.
KEINE ANGST:
Das Rheinhallen-Gelände verfügt über einen ausreichend großen Außenbereich, wo man sich draußen immer mal wieder abkühlen kann. Ihr seid natürlich nicht dauerhaft in der Rheinhalle "eingesperrt". Zusätzlich werden wir die Halle dauerhaft durchlüften, um es so angenehm wie möglich für euch zu machen.

Personen mit Schwerbehinderung

Das Ex-Festival befindet sich auf barrierefreiem Gelände (inkl. behindertengerechter Toilette). 
Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B" bekommt eine Begleitperson freien Eintritt zum Festival.
Zusätzlich stehen, speziell für Personen mit Schwerbehinderung, Parkplätze direkt am Veranstaltungsgelände zur Verfügung.

Zum VVK-Bestellvorgang:

Bitte bestellt nur ein Ticket für die Person mit Schwerbehinderung und schreibt uns eine separate E-Mail an info@exopenair.de mit folgenden Angaben:
- Bestellnummer
- Name der Begleitperson
- Voraussichtliches Kennzeichen des Autos, mit dem Ihr anreisen werdet

Einlass nur mit Behindertenausweis (Foto oder Kopie möglich).

ACHTUNG:

KEINE EC-ZAHLUNG, KEIN EC-AUTOMAT

KEIN ZIGARETTENVERKAUF


FESTIVALREGELN für 2025

HAFTUNG

1.  Es besteht seitens Veranstalter keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden. Auf die Gefahr von Hörschäden wird hiermit hingewiesen.

2.  Es besteht seitens Veranstalter keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

3.  Eltern haften für Ihre Kinder vollumfänglich. 

JUGENDSCHUTZ

4.  Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (siehe Thema "Jugendschutz").

VERBOTENE GEGENSTÄNDE/SYMBOLE

5.  Das Mitbringen von Getränken/Flüssigkeiten, pyrotechnischen Gegenständen und Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände. Die Beschlagnahme bzw. Verwahrung sowie die Herausgabe einzelner abgenommener Gegenstände erfolgt nur nach Rücksprache mit der Polizei. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.

6.  Extremistische Symbole (T-Shirts, Flaggen, Tattoos etc.) sowie extremistische Gesten jeglicher Art sind verboten und haben sofortigen Ausschluss vom Veranstaltungsgelände zur Folge. 

7.   Taschen größer DIN A4 sowie sperrige Gegenstände (Regenschirme, Klappstühle etc.) dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden.

8.   Foto- und Videokameras dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden (ausgenommen sind vom Veranstalter ausgewählte Personen).

DROGEN & GEWALT

9.  Stark alkoholisierte und sichtlich unter Drogen stehende Personen sowie Personen, die den Veranstaltungsablauf oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden bzw. bereits am Einlass abgewiesen werden.

10.  Jegliche Gewalt wird unsererseits nicht toleriert und hat sofortigen Ausschluss vom Gelände zur Folge.

11.  Der Konsum von Cannabis auf dem Festivalgelände ist, aufgrund des Jugendschutzes und in Abstimmung mit den örtlichen Behörden, untersagt.

PARKEN & CAMPING

12.  Parken (siehe Thema "Anreise") erfolgt auf eigene Gefahr.

13.  Camping (siehe Thema "Camping") nur auf Anfrage im Voraus.

TICKETS, EINLASS, WIEDEREINLASS

14.  Die Eintrittskarten werden nur bei Absage der Veranstaltung zum Nennwert ersetzt. Bei Programmänderung oder Terminverschiebung behalten Tickets ihre Gültigkeit. 

15.  Gegen Abgabe der Eintrittskarte am Einlass, erhält man sein gültiges Eintrittsbändchen. Eine Weitergabe des Bändchens ist verboten. Bei Verlust des Bändchens erlischt der Eintritt. 

16.  Grundsätzlich wird es in diesem Jahr keinen Wiedereinlass geben. Wiedereinlass ist nur mit wichtigem Grund und in Absprache mit dem Sicherheitspersonal möglich.

BILD & TON

17.  Die Besucher sind damit einverstanden, dass von ihnen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können. Diese dürfen für Zwecke des Festivals genutzt und veröffentlicht werden. 

18.  Ausschließlich vom Veranstalter berechtigte Personen dürfen Bild-/Video-/Tonaufnahmen aufnehmen und diese veröffentlichen. Für Aufzeichnungen, die nicht durch den Veranstalter genehmigt wurden, haftet ausschließlich die handelnde Person. 

SONSTIGES

19.  Das Betreten des Bühnen- und Backstage-Bereichs ist für Besucher untersagt.

20.  Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

21.  Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.

 

Version v. 03.01.2025